Die Kosten einer Scheidung
„Was sind die Kosten einer Scheidung?“, ist natürlich eine Frage, die ich häufig gestellt bekomme.
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Nun, wie so oft im Leben hängt dies von verschiedenen Umständen ab:
- Wie hoch ist das aufzuteilende Vermögen bzw. wie wertvoll die aufzuteilenden Rechte?
- Sind unterhaltspflichtige Kinder involviert?
- Ist an den Ehegatten bzw. die Ehegattin Unterhalt zu bezahlen?
- Gibt es sonstige Zusatzregelungen?
Bei durchschnittlichen Verhältnissen summiert sich das Gesamthonorar üblicherweise auf Beträge zwischen € 1.200,00 und € 3.500,00 brutto, wobei auch Unterschreitungen oder Überschreitungen – je
nach Lage des Falles – möglich sind. Hinzu kommt dann noch die gerichtliche Pauschalgebühr in Höhe von rund € 700,00, die bei jeder Ehescheidung an die Republik Österreich zu zahlen ist (etwas
mehr, wenn eine Liegenschaft aufgeteilt wird).
Kosten einer strittigen Scheidung
Die Kosten einer strittigen Scheidung sind in der Regel wesentlich höher als jene der einvernehmlichen, zumal neben dem Scheidungsverfahren auch noch weitere Verfahren zur Aufteilung des Vermögens, zur Obsorge- und Unterhaltsfrage etc geführt werden müssen. All diese Bereiche werden im Rahmen der Ehescheidungsvereinbarung miterledigt, im strittigen Verfahren jedoch erst in Folge- oder Parallelverfahren geregelt. Nicht selten liegen daher die Kosten einer strittigen Scheidung im fünfstelligen Bereich.
Zu den Kosten und dem Ablauf einer strittigen Ehescheidung siehe hier.
Ich darf an dieser Stelle auf mein Angebot unentgeltlicher familienrechtlicher Beratungen verweisen, welche jeden Mittwoch zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr stattfinden.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Ehescheidung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf!
Mag. Nikolaus Blauensteiner
Gartenaugasse 3
A-3500 Krems/Donau
Telefon: +43 2732 76767
Fax: + 43 2732 76767 20
E-Mail: kanzlei@anwaelte.at
Web: www.anwaelte.at